VPE Greifswald


Preise und Prüfung von Förderungsmöglichkeiten

Förderungsmöglichkeiten:

Die Bedingung für die Beauftragung von Förderungen eines Gebäudes ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP). Nach Erstellung des Sanierungsfahrplanes kann wie folgt gefördert werden:

  • bei Einfamilienhäusern/Doppelhaushälften: bis zu 80 %, jedoch maximal 1.300 Euro
  • bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten: bis zu 1.700 Euro

Voraussetzungen für die Förderungen:

Sie sind Eigentümer eines Wohngebäudes/Nichtwohngebäudes,

  • Ihr Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens 10 Jahre zurück liegen,
  • Ihr Gebäude wurde noch nicht energetisch saniert,
  • es wurde noch kein Sanierungsfahrplan erteilt, oder beantragt.
Preise

*inklusive MwSt.

Gerne erläutern wir Ihnen die Förderungsmöglichkeiten auch in einem persönlichen Gespräch.

Ihre Ansprechpartnerin:

Angela Lachermeier
energieberatung@vpe-greifswald.de