Die Bedingung für die Beauftragung von Förderungen eines Gebäudes ist die Erstellung eines Energieberatungsberichtes. Nach Erstellung des Energieberatungsberichtes kann in Abhängigkeit der Nettogrundfläche wie folgt gefördert werden:
bis 200 m² – 1700,00 Euro
200 – 500 m² – 5.000,00 Euro
ab 500 m² – 8.000,00 Euro
Voraussetzungen für die Förderungen:
Sie sind Eigentümer eines Nichtwohngebäudes,
Ihr Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens 10 Jahre zurück liegen.
Preise Energieberatungsbericht
*inklusive MwST.
Gerne erläutern wir Ihnen die Förderungsmöglichkeiten auch in einem persönlichen Gespräch.